Grundstück
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Ansprechpartner
98694 Ilmenau
Steffen Janik, c/o J&B Beratungskontor, i. A. des Landratsamtes Ilm-Kreis
- 036781-24 92 14 oder 0176 21 67 4882
- lra-komet@gmx.de
- http://immo.biosphaere-komet.de
schwierige Geländesituation, bebaubare Breite nur im Zusammenhang mit Nachbarflurstücken erreichbar
Objektinformationen
Kommune | 98694 Ilmenau |
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Flurstück | 6 |
Adresse | Alte Chaussee
Möhrenbach |
Objekttyp | Baulücke |
Gebietstyp | FNP - gemischte Bauflächen (M) |
Grundstück | 662 m² |
Nutzbare Grundstücksfläche | 350 m² |
Rahmenbedingungen
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Erlaubte Bebauung
Beurteilung nach § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile -
Baurecht
§ 34 des BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) Mit dem Innenbereich bezeichnet man Gebiete der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, die nicht durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant sind. In diesen Gebieten ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. -
Erschließung