Grundstück
Ansprechpartner
98694 Ilmenau
Steffen Janik, c/o J&B Beratungskontor, i. A. des Landratsamtes Ilm-Kreis
- 036781-24 92 14 oder 0176 21 67 4882
- lra-komet@gmx.de
- http://immo.biosphaere-komet.de
Objektinformationen
Kommune | 98694 Ilmenau |
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Flurstück | 751/3 |
Adresse | Alte Chaussee
Möhrenbach |
Objekttyp | Baulücke |
Gebietstyp | FNP - gemischte Bauflächen (M) |
Grundstück | 439 m² |
Nutzbare Grundstücksfläche | 250 m² |
Rahmenbedingungen
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Erlaubte Bebauung
Beurteilung nach § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich -
Baurecht
§ 35 des BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Außenbereich) Im Gegensatz zum Innenbereich steht der Außenbereich als die Summe aller Flächen, die weder durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant, noch den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen zuzuordnen sind. Daher sind diese Flächen grundsätzlich von Bebauung freizuhalten. Die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile vom unbebauten Außenbereich ergibt sich aus der tatsächlichen örtlichen Situation. § 34 Abs.4 BauGB ermächtigt die Gemeinden, die Grenzen des Innenbereichs in einer Satzung zu definieren. -
Erschließung
Sonstiges
Grundstück liegt im Außenbereich (bebaubar bis ca. 30 m Tiefe- innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils), bebaubare Breite nur im Zusammenhang mit Nachbargrundstück erreichbar,