Wohngebäude

Wohngebäude
Wohngebäude
Wohngebäude
Wohngebäude
3 weitere Bilder zu diesem Objekt

Ansprechpartner

98694 Ilmenau
Steffen Janik, c/o J&B Beratungskontor, i. A. des Landratsamtes Ilm-Kreis

  • 036781-24 92 14 oder 0176 21 67 4882
  • lra-komet@gmx.de
  • http://immo.biosphaere-komet.de
VB Preisvorstellung

Objektinformationen

Kommune 98694 Ilmenau
Flurstück 72
Adresse August-Bebel-Straße 48
Jesuborn
Objekttyp leerstehendes Wohngebäude
Gebietstyp FNP - gemischte Bauflächen (M)
Grundstück 69 m²
Nutzbare Grundstücksfläche 69 m²

Objektzustand

  • Ortsbildprägendes Gebäude
    zulässige Geschossigkeit: 1 Vollgeschoss + Dachgeschoss; zulässige Dacharten: Satteldach (SD) / Walmdach (WD)
  • Teilsanierung
    Die Teilsanierung erfolgte im Jahr unbekannt.

Rahmenbedingungen

  • Erlaubte Bebauung
    Beurteilung nach § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
  • Satzung
    Mit einer städtebaulichen Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB (Innenbereichssatzungen) haben die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung die Möglichkeit, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abzugrenzen. Dadurch können planungsrechtliche Zulässigkeiten gestaltet werden.
  • Baurecht
    § 34 des BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) Mit dem Innenbereich bezeichnet man Gebiete der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, die nicht durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant sind. In diesen Gebieten ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
  • Erschließung

Sonstiges

Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten erforderlich, auch ein Abbruch und Ersatzneubau wäre zulässig