Wohngebäude
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Ansprechpartner
98694 Ilmenau
Steffen Janik, c/o J&B Beratungskontor, i. A. des Landratsamtes Ilm-Kreis
- 036781-24 92 14 oder 0176 21 67 4882
- lra-komet@gmx.de
- http://immo.biosphaere-komet.de
Objektinformationen
Kommune | 98694 Ilmenau |
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Flurstück | 72 |
Adresse | August-Bebel-Straße 48
Jesuborn |
Objekttyp | leerstehendes Wohngebäude |
Gebietstyp | FNP - gemischte Bauflächen (M) |
Grundstück | 69 m² |
Nutzbare Grundstücksfläche | 69 m² |
Objektzustand
-
Ortsbildprägendes Gebäude
zulässige Geschossigkeit: 1 Vollgeschoss + Dachgeschoss; zulässige Dacharten: Satteldach (SD) / Walmdach (WD) -
Teilsanierung
Die Teilsanierung erfolgte im Jahr unbekannt.
Rahmenbedingungen
-
Erlaubte Bebauung
Beurteilung nach § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile -
Satzung
Mit einer städtebaulichen Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB (Innenbereichssatzungen) haben die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung die Möglichkeit, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abzugrenzen. Dadurch können planungsrechtliche Zulässigkeiten gestaltet werden. -
Baurecht
§ 34 des BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) Mit dem Innenbereich bezeichnet man Gebiete der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, die nicht durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant sind. In diesen Gebieten ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. -
Erschließung
Sonstiges
Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten erforderlich, auch ein Abbruch und Ersatzneubau wäre zulässig