Wohngebäude des ehem. Tischlermeisters mit Werkstatträumen und Garage
Reihenmittelhaus in zentraler Lage der Landgemeinde Großbreitenbach, erbaut und genutzt als Wohn u. Geschäftshaus. Die vorhandene Bausubstanz kann positiv bewertet werden, allerdings sind diverse Sanierungsmaßnahmen notwendig. Im EG befindet sich der Gewerbebereich mit einer Tischlerei, Lager, Verkaufsraum mit Schaufenster und Sanitärbereich. Die Gesamtnutzfläche im EG beträgt ca. 95 m². Die Wohnung im 1. OG besitzt 4 Zimmer mit gesamt ca. 74 m² Wohnfläche. Im 2. OG sind ebenfalls 4 Zimmer vorhanden, die Wohnfläche beträgt hier ca. 73 m². Das im guten Zustand befindliche DG bietet sich als Ausbaureserve an. Die im Objekt vorhandenen Fenster sind im EG sowie im 2. OG (Straßenseite) Kunststofffenster mit Isolierverglasung. Alle restlichen Fenster sind Holzverbundfenster. Die Hauswände sind Holzständerwände, fachwerkartig zusammengesetzt, die Fassade und das Dach ist mit Schiefer eingedeckt. Im Hofbereich ist ein Teil der Fassade mit Holz verkleidet. Die Innenwände sind mit Kalkputz verputzt und gespachtelt. Der Wohnbereich wird mit einer Gaszentralheizung beheizt, ein weiterer Anschluss als Kamin oder Kachelofen ist möglich. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt ebenfalls über die Zentralheizung. Das Gebäude ist voll erschlossen und an die zentrale Kläranlage der Stadt angeschlossen. Es existieren 2 Kellerräume, wobei der eine als Gewölbekeller gebaut wurde und der neue Kellerbereich Betonwände hat. Das Wohn u. Geschäftshaus verfügt über mehrere Nebengebäude die in der Vergangenheit als Waschküche, Stall, Garagen und Tischlerwerkstatt genutzt wurden.
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Objektinformationen
Kommune | 98701 Großbreitenbach |
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Flurstück | 35/10 |
Adresse | Am Bahnhof (ehem. Bahnhofstr.) 8
Großbreitenbach |
Objekttyp | leerstehendes Wohngebäude |
Gebietstyp | FNP - gemischte Bauflächen (M) |
Baujahr | 1930 |
Grundstück | 349 m² |
Nutzbare Grundstücksfläche | 349 m² |
Wohnfläche | 120 m² |
Objektzustand
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Teilsanierung
Die Teilsanierung erfolgte im Jahr 2010: Fenster Vorderfront, Heizung.
Rahmenbedingungen
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Erlaubte Bebauung
Beurteilung nach § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile -
Baurecht
§ 34 des BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) Mit dem Innenbereich bezeichnet man Gebiete der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, die nicht durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant sind. In diesen Gebieten ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. -
Erschließung