ehem. Gasthaus in zentraler Lage

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Ansprechpartner

Herr Herbert Wiegand

  • 036842-20 666
  • info@pensionwiegand.de
40.000,00 € Preisvorstellung

Das ehem. Gasthaus „Zur Linde“ bot früher in familiärer Atmosphäre ausreichend Platz für Ausschank, Imbiss und Feierlichkeiten. Im Obergeschoss befanden sich die Wohnräume der Wirtsfamilie und als Nebengelass sind ehemalige kleine Stallungen und ein verwilderter Gartenbereich vorhanden, die als Freiflächen sowie Lager- und Garagenräume genutzt werden könnten.
Das Haus bedarf einer Komplettsanierung. Im Haus vorhanden sind originale Holzfenster, Holztüren und -dielen. Das Dach ist dicht. An der 1998 eingebauten Heizungsanlage gab es vor einigen Jahren einen Frostschaden. Teile des Außenbereichs (Eingangsbereich, Zufahrt Garage/ ehem. Stallungen) sind mit Backsteinen gepflastert.
Das Haus, welches seit 2000 unbewohnt ist, sucht engagierte neue Eigentümer, die es mit viel Elan und Kreativität wieder zum Leben erwecken könnten. 

--> zum detaillierten Objektsteckbrief

Wohnen und Arbeiten, wo andere Urlaub machen: Das ehem. Gasthaus liegt zentral in der Ortsmitte des Staatlich anerkannten Erholungsortes Altenfeld (Thür. Wald). In der Nähe befinden sich eine Bushaltestelle und das Bürgerhaus. Auch eine Kindertagesstätte ist vorhanden. Einheimische und Touristen schätzen am Ortsteil Altenfeld besonders die umgebende Natur des UNESCO Biosphärenreservats Thüringer Wald, das Freibad sowie das rege Kultur- und Vereinsleben des Ortes. Durch einen soliden Mittelstand ist die Landgemeinde auch ein attraktiver Arbeitsort.


Objektinformationen

Kommune 98701 Großbreitenbach/ OT Altenfeld
Flurstück 525/7
Adresse Kirchhügel 1 (ehem. Kirchstr.)
Altenfeld
Objekttyp Wohn- und Geschäftshaus
Gebietstyp Mischgebiet (MI)
Baujahr Konzessionsurkunde von 1874, gebaut früher
Grundstück 534 m²
Wohnfläche 100 m²

Fördermöglichkeiten

  • DE-Förderung

    Mit Anerkennung der "Dorfregion Großbreitenbach" als Förderschwerpunkt können im Zeitraum 2019-2023 auch für private Sanierungsmaßnahmen Fördermittel aus dem Dorferneuerungsprogramm beantragt werden.

Rahmenbedingungen

  • Baurecht
    § 34 des BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) Mit dem Innenbereich bezeichnet man Gebiete der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, die nicht durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant sind. In diesen Gebieten ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.