Sanierungsbedürftige Immobilie mit sehr viel Potential
Ansprechpartner
98701 Großbreitenbach
Bauamt Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
- 036781-48 140
- bauamt@lg-grossbreitenbach.de
- http://immo.biosphaere-komet.de
Objektinformationen
Kommune | 98701 Großbreitenbach |
---|---|
Flurstück | 391/2 |
Adresse | Myliusstraße 18
Großbreitenbach |
Objekttyp | leerstehendes Wohngebäude |
Gebietstyp | allgemeines Wohngebiet (WA) |
Grundstück | 446 m² |
Wohnfläche | 100 m² |
Fördermöglichkeiten
-
kommunales Förderprogramm "Ortskern Großbreitenbach"
Förderfähig sind stadtbildwirksame Maßnahmen an der Außenhülle der Gebäude im Bereich „Ortskern Großbreitenbach“, die der Gestaltung und Begrünung dienen und der Gestaltungssatzung entsprechen. Besonders förderwürdig sind Restaurierungsarbeiten zur Erhaltung historischer Bauteile und Flächengestaltungen.
Rahmenbedingungen
-
Satzung
Grundsätzliches Ziel dieser Satzung ist es, die alte, historisch gewachsene, ortstypische Struktur zu erhalten, wiederherzustellen bzw. angepasst weiterzuentwickeln. Die sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung und des Sanierungsgebietes "Ortskern Großbreitenbach" befindlichen Grundstücke sind fast vollständig auch Bestandteil des Denkmalensembles „Ortskern“. Satzung herunterladen -
Baurecht
§ 34 des BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) Mit dem Innenbereich bezeichnet man Gebiete der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, die nicht durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant sind. In diesen Gebieten ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.