Zentrumsnahes Wohngebäude nahe dem kleinsten Zwiebelmarkt Europas
Ansprechpartner
98701 Großbreitenbach
Bauamt Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
- 036781-48 140
- bauamt@lg-grossbreitenbach.de
- http://immo.biosphaere-komet.de
Das im
historischen Stadtteil liegende Wohnhaus befindet sich in unmittelbarer Nähe
zum kleinsten Zwiebelmarkt Europas. Rathaus, Marktplatz, Bushaltestelle, Ärzte,
Apotheke sowie Kultureinrichtungen und Sehenswürdigkeiten sind fußläufig sehr
gut zu erreichen.
Das Haus bietet auf 2 Etagen ca. 150 qm Wohnfläche, verteilt
auf 7 Zimmer sowie auf jeder Etage Küche, WC und Speisekammer. Über einen
kleinen Hof- und Gartenbereich gelangt man zum Lagerschuppen sowie zur massiv
gebauten Garage (derzeit vermietet), die ebenfalls zum Grundstück gehört und
über eine ruhige Nebenstraße erreichbar ist.
Die letzte Komplettsanierung fand 1958 statt. Die originalen Holztüren, -dielen und -fenster vermitteln einen
besonderen Charme. Die hintere Dachhälfte wurde in den 60iger Jahren mit
Naturschiefer gedeckt (altdeutsche Deckung). Die vordere Dachhälfte, in den
70iger Jahren mit Preolitschindeln gedeckt, ist dringend sanierungsbedürftig.
Durch die Lage im
erweiterten Sanierungsgebiet „Ortskern Großbreitenbach“ sind stadtbildwirksame
Maßnahmen an der Außenhülle des Gebäudes förderfähig (Ortsgestaltungssatzung)
zum Objektsteckbrief: Steckbrief Gbb Leer Hauptstr141
Objektinformationen
Kommune | 98701 Großbreitenbach |
---|---|
Flurstück | 441 |
Adresse | Hauptsraße 141
Großbreitenbach |
Objekttyp | leerstehendes Wohngebäude |
Gebietstyp | FNP - gemischte Bauflächen (M) |
Baujahr | 1957/58 neu aufgebaut |
Grundstück | 790 m² |
Wohnfläche | 150 m² |
Objektzustand
-
Komplett Sanierung
Die Komplett Sanierung erfolgte im Jahr 1958.
Fördermöglichkeiten
-
kommunales Förderprogramm "Ortskern Großbreitenbach"
Förderfähig sind stadtbildwirksame Maßnahmen an der Außenhülle der Gebäude im Bereich „Ortskern Großbreitenbach“, die der Gestaltung und Begrünung dienen und der Gestaltungssatzung entsprechen. Besonders förderwürdig sind Restaurierungsarbeiten zur Erhaltung historischer Bauteile und Flächengestaltungen.
Rahmenbedingungen
-
Erlaubte Bebauung
Beurteilung nach § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile -
Satzung
Als Sanierungsgebiet gilt ein fest umrissenes Gebiet, in dem eine Gemeinde (Städte, Gemeinden, auch Dörfer) eine „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchführt. Dazu beschließt die Gemeinde eine förmliche Sanierungssatzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB). Satzung herunterladen -
Baurecht
Lage im Denkmalensemble gemäß §2 Abs 1-5 ThDSchG und im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 BauGB mit Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB -
Erschließung
vollerschlossen